Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die ärztlich verordneten Heilmittelkosten für Physitherapie gemäß Heilmittelkatalog zu
90 % und erheben eine Rezeptgebühr von 10,00 €.
Diese Leistungen sind ausschließlich an den Gesichtspunkten „notwendig, wirtschaftlich, funktionell und zweckmäßig“ orientiert. Der Therapeut ist durch die gesetzlichen Vorschriften an die ärztliche Verordnung gebunden das bedeutet Wunschleistungen sind auf Heilmittelverordnung nicht möglich.
Bitte beachten Sie das Heilmittelverordnungen 14 Tage gültig sind und vereinbaren Sie deshalb zeitnah einen Termin.