Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenwertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

1. Verordnung des Arztes

Ihr Arzt stellt Ihnen ein Heilmittelrezept (z.B. Krankengymnastik) aus. Auf dem Rezept sind Ihre Patientendaten vermerkt sowie die ärztliche Empfehlung der Therapiefrequenz pro Woche.

2. Terminvereinbarung

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte halten Sie das Rezept des behandelnden Arztes bereit und teilen Sie uns die Diagnose und die Art des verordneten Heilmittels mit. Sie können natürlich gern direkt vorbeikommen!

Bitte beachten Sie unsere Rezeptionszeiten:


Montag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch

15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Donnertag

Rezeption nicht besetzt

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Rezept bei Kassenpatienten darf nicht älter als 28 Tage, in einzelnen Fällen nicht älter als 14 Tage (dringlicher Behandlungsbedarf vom Arzt angekreuzt) zum Zeitpunkt der Therapieaufnahme sein, bitte beachten Sie Vorlaufzeiten bei der Terminvergabe und melden Sie sich möglichst zeitnah an. Des weiteren darf ein Rezept nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden. Sollte durch Krankheit oder Urlaub die Behandlung mehr als 14 Tage unterbrochen sein, müssen wir dies abbrechen und Sie benötigen ein neues Rezept für weitere Behandlungen.

3. Was Sie zu Ihrem ersten Besuch mitbringen sollten:

  • Rezept
  • Zuzahlungsbefreiung, falls Sie befreit sind
  • Bargeld für die Zuzahlung, falls Sie nicht befreit sind
  • Röntgenaufnahmen und Arztberichte, falls aktuelle Berichte und Aufnahmen vorhanden sind
  • sportliche und bequeme Kleidung und saubere Wechselschuhe
  • Handtuch

Bitte erscheinen Sie 5 Minuten vor Ihrem Termin.

 

Verspätung und Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu Ihrer Therapie pünktlich aus organisatorischen Gründen läßt sich die Therapiezeit nicht verschieben, oder verlängern.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können sagen Sie diesen bitte pünktlich ab (24 Stunden Regelung). Falls Sie nicht rechtzeitig absagen stellen wir Ihnen den ausgefallenen Termin in Rechnung (§611ff BGB)

Terminabsagen/-verschiebungen bitte ausschließlich persönlich oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, auch an Sonn- und Feiertagen. Absagen per Email können nicht angenommen werden.